Bezahlung:
Das Honorar für die Behandlungen ist in Euro angegeben und mittels Banküberweisung zu begleichen. Auf Wunsch ist eine sofortige Bezahlung in bar möglich. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden Spesen verrechnet. Im Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Rückerstattung:
Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie eine Rückerstattung durch ihre Krankenkasse für einen Teil des Tarifes anstreben. Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote über die geleisteten Behandlungen, welche Sie dann einreichen können. Abhängig von gewissen Leistungsfaktoren legen einige Krankenkassen verschieden hohe Tarife für therapeutische Behandlungen fest. Meine Patienten erhalten die höchste Rückerstattung, welche für Wahltherapeuten möglich ist. Erfahrungsgemäß ca. 50% bis 75% des Tarifes.
Terminabsage:
Behandlungstermine können telefonisch, per Onlinebuchung auf www.physio-sobl.at oder persönlich vergeben werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Buchungsbestätigung sowie eine Erinnerung per E-Mail.
Aufgrund technischer Gegebenheiten beim Empfänger (z. B. überfüllter E-Mail-Eingang, Spam-Einstellungen etc.) können wir nicht für den Erhalt der Bestätigung garantieren. Sollten Sie die E-Mail-Option gewählt haben, aber nach wenigen Minuten keine Bestätigung erhalten haben, informieren Sie uns bitte.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist es notwendig, diesen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch, über das Onlinebuchungstool „Timify“ oder per E-Mail abzusagen. Bei Absagen unter 48 Stunden wird die Therapieeinheit aus betriebswirtschaftlichen Gründen verrechnet. Der Grund für die Absage ist dabei unerheblich. Wir behalten uns vor, bei Kulanzwünschen offizielle Bescheinigungen (z. B. ärztliches Attest) zu verlangen.